Offenlegung der Nachhaltigkeitsstrategie für die Öffentlichkeit sowie der Nachhaltigkeit der Produkte für die Kunden nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (auch: Transparenz-, Offenlegungsverordnung, TVO oder SFDR genannt)
Die VerConcept Versicherungsmakler GmbH verfolgt aktuell keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.
Auch die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler, fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.
Kundenberatung in Form einer erweiterten Eignungsprüfung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1257 vom 21.4.2021 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2359 im Hinblick auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln.
Die VerConcept Versicherungsmakler GmbH vermittelt Versicherungsanlageprodukte (VAP), dies sind ungeförderte Lebens- und Rentenversicherungen.
Die Eignungsprüfung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geschieht nicht in eigener Verantwortung. Hierbei nutzen wir die Strategien unserer jeweiligen Vertragspartner.
Hierbei wird der Kunde u.a. zu folgenden Punkten befragt:
Hieraus ermitteln wir die für Sie geeigneten Versicherungsanlageprodukte, die alle Präferenzen erfüllen.
Mithilfe einer standardisierten Information erläutern wir Ihnen das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung der Welt der Vereinten Nationen („SDG“) und die Anforderungen an Anlagen nach den Buchstaben „ESG“.
Aktuell sind die Begriffe auslegungsbedürftig, da die rechtlichen Vorgaben noch Lücken aufweisen und wir nur auf Basis der Informationen Produkte auswählen können, die uns von den Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden.